Rechtsprechung
   BVerfG, 15.08.1996 - 2 BvR 1694/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,3811
BVerfG, 15.08.1996 - 2 BvR 1694/94 (https://dejure.org/1996,3811)
BVerfG, Entscheidung vom 15.08.1996 - 2 BvR 1694/94 (https://dejure.org/1996,3811)
BVerfG, Entscheidung vom 15. August 1996 - 2 BvR 1694/94 (https://dejure.org/1996,3811)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,3811) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verletzung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter durch Nichterholung eines Rechtsentscheids

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Heilung - Nachträgliche Zahlung - Fristlose Kündigung - Mietrecht - Gerichtsbarkeit

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 1479
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 15.08.1996 - 2 BvR 1694/94
    Ob die Rechtsauffassung des Landgerichts zu dieser Frage nach den Maßstäben des Mietrechts fehlerhaft ist, hat das BVerfG nicht nachzuprüfen; ein Verstoß gegen das verfassungsrechtliche Willlkürverbot (Art. 3 Abs. 1 GG ; vgl. dazu BVerfGE 18, 85, 96 = NJW 1964, 1715 ; BVerfGE 70, 93, 97 = NVwZ 1986, 575), der ein Eingreifen des BVerfG erforderte, liegt nicht vor.
  • BVerfG, 16.06.1987 - 1 BvR 1113/86

    Mietrechtliche Vorlagepflicht und Anspruch auf den gesetzlichen Richter

    Auszug aus BVerfG, 15.08.1996 - 2 BvR 1694/94
    Eine Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter ist zwar denkbar, wenn ein Gericht die Verpflichtung zur Vorlage an ein anderes Gericht außer acht läßt (BVerfGE 76, 93, 96 = BVerfGE, HdM Nr. 8; st. Rspr.).
  • BVerfG, 04.06.1985 - 1 BvR 1222/82

    Verstoß gegen das Willkürverbot bei einem Nachbarstreit

    Auszug aus BVerfG, 15.08.1996 - 2 BvR 1694/94
    Ob die Rechtsauffassung des Landgerichts zu dieser Frage nach den Maßstäben des Mietrechts fehlerhaft ist, hat das BVerfG nicht nachzuprüfen; ein Verstoß gegen das verfassungsrechtliche Willlkürverbot (Art. 3 Abs. 1 GG ; vgl. dazu BVerfGE 18, 85, 96 = NJW 1964, 1715 ; BVerfGE 70, 93, 97 = NVwZ 1986, 575), der ein Eingreifen des BVerfG erforderte, liegt nicht vor.
  • BVerfG, 16.01.1957 - 1 BvR 134/56

    Staat als Beschwerdeführer

    Auszug aus BVerfG, 15.08.1996 - 2 BvR 1694/94
    Allerdings bietet Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG nur Schutz gegen Willkür und nicht gegen Irrtum (vgl. BVerfGE 6, 45, 53 = NJW 1957, 337 ).
  • LG Bielefeld, 29.06.1994 - 2 S 192/94

    Anspruch auf Räumung einer durch Dritte genutzte Wohnung nach Kündigung des

    Auszug aus BVerfG, 15.08.1996 - 2 BvR 1694/94
    Die angegriffene Entscheidung des Landgerichts [LG Bielefeld, Urt. v. 29.6.1994 - 2 S 192/94] ist von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.01.1986 - 7 B 73/85

    Herausgabe von Ermittlungsakten an einen Untersuchungsausschuss

    Auszug aus BVerfG, 15.08.1996 - 2 BvR 1694/94
    Ob die Rechtsauffassung des Landgerichts zu dieser Frage nach den Maßstäben des Mietrechts fehlerhaft ist, hat das BVerfG nicht nachzuprüfen; ein Verstoß gegen das verfassungsrechtliche Willlkürverbot (Art. 3 Abs. 1 GG ; vgl. dazu BVerfGE 18, 85, 96 = NJW 1964, 1715 ; BVerfGE 70, 93, 97 = NVwZ 1986, 575), der ein Eingreifen des BVerfG erforderte, liegt nicht vor.
  • BGH, 16.02.2005 - VIII ZR 6/04

    Kündigung des Vermieters wegen Zahlungsverzugs des Mieters

    Wird dagegen der Zahlungsrückstand des Mieters zum Anlaß genommen, fristlos und hilfsweise fristgemäß zu kündigen, so ist auch die ordentliche Kündigung unbedingt erklärt mit der Einschränkung, daß die Wirksamkeit dieser Kündigung erst nachrangig zu prüfen ist (Schmidt-Futterer/Blank, aaO; offengelassen in: BVerfG, Beschluß vom 15. August 1996, NJW-RR 1996, 1479).
  • LG Berlin, 13.10.2017 - 66 S 90/17

    Zahlungsrückstand des Mieters - nur fristlose Kündigung wirksam, nicht jedoch

    Die hilfsweise erklärte Kündigung ist danach wirkungslos, wenn die primär ausgesprochene Kündigung wirksam war..." (hier wiedergegeben nach dem wörtlichen Zitat in BVerfG v. 15.08.1996, 2 BvR 1694/94).
  • AG Öhringen, 04.10.2004 - 4 C 347/04

    Wohnraummiete: Unwirksamwerden einer ordentlichen Kündigung wegen

    Die analoge Anwendung von § 569 Abs. 3 Nr. 2 S. 1 BGB auf den Fall der ordentlichen Kündigung ist daher geboten, wenn diese ausschließlich mit Zahlungsverzug begründet wird (LG Berlin, Urteil vom 05.09.1988, Az. 61 S 48/88, ZMR 1989, 94 und Urteil vom 25.10.1993, Az. 61 S 233/93, Grundeigentum 1994, 399; Franke a.a.O., Scholl a.a.O., Schmidt-Futterer/Blank, Mietrecht, § 569 Rdnr. 60, Sternel, Mietrecht aktuell, Rdnr. 492; die hilfsweise Kündigung halten im Ergebnis mit anderer Begründung für unwirksam Buchmann WuM 1996, 78, Beuermann WuM 1997, 151; vgl. auch BVerfG, Kammerbeschluss vom 15.08.1996, Az. 2 BvR 1694/94, NJW-RR 1996, 1479).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht